Nationalsozialismus in Mosbach - Baden
: Rechtsextremismus und Neofaschismus : Anti-Semitismus : Anti-Ziganismus : Behindertenfeindlichkeit: Homophobie : Rassismus : Diskriminierung 

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AKTUELLES:
KOLONIALVERBRECHEN, NS- und RECHTSEXTREMISMUS-VERFAHREN,
u.a. zu Bestrebungen aus der Neuen Rechten,
wie in und aus der AFD,
ausgehend vom Amtsgericht Mosbach:
- Strafanzeigen gemäß § StPO 158
- NS-Wiederaufnahmeverfahren und NS-Aufhebungsverfahren
- NS-Wiedergutmachungsverfahren und NS-Entschädigungsverfahren
- Gerichtliche Prüfungen und Zuständigkeitsverweisungen
- Amtsseitige Verfügungen u.a. im eigenen Zuständigkeitsbereich
im Neckar-Odenwaldkreis
- Gerichtliche Zuständigkeitsverweisungen

- u.a. in juristischen Aufarbeitungen
ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis,
unter Führung und Verantwortung
des Direktors Dr. Lars Niesler,
Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)
der CDU Baden-Württemberg,
sowie unter der Amtsführung und unter der Dienstaufsicht
der Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz,
ehemalige Direktorin der Amtsgerichte Sinsheim und Heidelberg

- u.a. bzgl. Menschenrechtsverletzungen, Kriegsverbrechen und Völkermorden
auf Grund des politisch gewollten administrativen justizbehördlichen Überlastungssyndroms,
sowie auf Grund politischer Motivationen juristischen Handelns
im Kontext von deutsch-geschichtsrevisitionistischem "Schuldkult" und "Schlussstrich"
bei KONKRETEN juristischen Aufarbeitungen, Wiedergutmachungen, Entschädigungen und Reparationen

 Zuletzt AKTUALISIERT: 24.06.2026 ! 


Nazi-Juristen, NSDAP vor 1945 und CDU nach 1945
auch im Neckar-Odenwaldkreis

Die Richterin am Amtsgericht Mosbach Marina Hess verweigert seit 2022 HIER AKTENKUNDIG HALTBAR NACHWEISBAR im Verfahrenskomplex (6F 202/21, 6F 9/22, 6F 2/23, 6F 2/22, etc., sowie amtsseitige KV-Sonderbände zu Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Rassismus) die folgenden KONKRETEN NS-relevanten Sachverhalte per gerichtlicher Verfügung zu benennen, per gerichtlicher Verfügung die diesbzgl. juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach u.a. mit Prüfungen und Zuständigkeitsverweisungen zu veranlassen:
Unter dem CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, verweigert die Richterin am Amtsgericht Mosbach Marina Hess seit 2022 im o.g. Verfahrenskomplex per gerichtlicher Verfügung zu benennen und juristisch aufarbeiten zu lassen die NS-relevanten Sachverhalte der Nazi-Juristen, bzw. der Juristen als NS-Funktionseliten und/oder z.T. der NSDAP-Mitglieder vor 1945 und dann aber in der Kontinuität von NS-Funktionseliten nach 1945 als CDU-Mitglieder-Juristen wie u.a. Hans Filbinger, Hans Globke, Erwin Karl Eduard Albrecht, Werner Bertheau, Otto Fürst von Bismarck, Herbert Blankenhorn, Gustav Bosselmann, Bruno Brandes, Karl Carstens, Hermann Conring, Franz Etzel, Hans Furler, Helmut Grube, Hans Krüger, Helmut Lemke, Oskar Lutz, Albert Maier, Artur Missbach, Wolfgang Mülberger, Otto Müller-Haccius, Jules Eberhard Noltenius, Karl Pelte, Hans Puvogel, Egon Reinert, Karl Schiess, Ernst Schoof, Gerhard Schröder, Paul Oskar Schuster, Camill Wurz, etc.
Unter dem CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, verweigert die Richterin am Amtsgericht Mosbach Marina Hess seit 2022 im o.g. Verfahrenskomplex per gerichtlicher Verfügung zu benennen und juristisch aufarbeiten zu lassen, dass ehemalige NSDAP-Mitglieder als Abgeordnete im Nachkriegs-Parlament in der CDU/CSU einen Anteil bei ca. 29% haben.
Unter dem CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, verweigert die Richterin am Amtsgericht Mosbach Marina Hess seit 2022 per gerichtlicher Verfügung zu benennen und juristisch aufarbeiten zu lassen, dass von 1974 bis 1985 der CDU-Politiker Fritz Baier Oberbürgermeister von Mosbach gewesen war. Zum 01.09.1941 mit der NSDAP-Mitgliedsnummer 8.635.931 diente Fritz Baier von 1942 bis 1945 in der Luftwaffe im Nazi-Terror-, Angriffs- und Vernichtungskrieg und wurde 1993 wurde Ehrenbürger der Stadt Mosbach. Unter dem CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis, durch den Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, verweigert die Richterin am Amtsgericht Mosbach Marina Hess seit 2022 im o.g. Verfahrenskomplex die Aberkennung der Mosbacher Ehrenbürgerschaft des CDU-Politikers und NSDAP-Mitglieds Fritz Baier per gerichtlicher Verfügung prüfen zu lassen. Baier war seit 1952 Mitglied des CDU-Landesvorstandes in Baden-Württemberg.
Unter dem CDU-geführten Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis ... Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp bei den Mosbacher Justizbehörden … (A) für den Zeitraum 1933 bis 1945 … (B) … für themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren seit 1945 zu juristischen Aufarbeitungen von NS-Verbrechen und NS-Unrecht im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich der eigenen Justiz-Institutionen. Die HIER fallverantwortliche Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess erlässt HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im o.g. anhängigen Verfahrenskomplex selbst KEINE amtsseitigen gerichtlichen Verfügungen zum KONKRETEN Aktenvernichtungsstopp der Personalakten zur Mosbacher Nazi-Justiz 1933 bis 1945 bei den Mosbacher Justizbehörden sowie für themen- und sachbezogene Prüfungen und Verfahren zu juristischen Aufarbeitungen von personellen Kontinuitäten von Nazi-Juristen 1933 bis 1945 dann seit 1945 im Neckar-Odenwaldkreis, d.h. im eigenen Zuständigkeitsbereich der eigenen Justiz-Institutionen.


21.06.2026, EIL-Anträge !!! an das Amtsgericht Mosbach auf gerichtliche Verfügungen zur Prüfung der begründeten Aberkennung des Bundesverdienstkreuzes aus 1960 für den Nazi-Juristen und ehemaligen Mosbacher NSDAP-Landrat Wilhelm Compter 1938 bis 1945, NSDAP-Mitglied seit Mai 1933, CDU-Mitglied seit 1948, WEGEN konkreten Tatbeteiligungen mit seinem administrativen Zuarbeiten als Jurist, als Verwaltungsbeamter und Politiker, als oberster Staatsbeamter an den Um- bzw. Durchsetzungen im Raum Mosbach und im Neckar-Odenwald-Raum für die rassenpolitischen NS-Deportationen (Juden, Sinti und Roma) im Kontext der NS-Völkermorde; für die rassenhygienische Nazi-(Kinder)-Euthanasie im Kontext der Nazi-Massenmorde; für die Verfolgung und Vernichtung der politischen Opposition auch in Kooperationen mit Gestapo und Polizei; für die NS-Rüstungsindustrie und für die Unterstützung der Wehrmacht im Kontext des totalen Nazi-Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieges; für die NS-Verbrechen im regionalen NS-KZ-System; für die NS-Verbrechen im NS-Zwangsarbeiter-System; für die NS-Verbrechen mit Nazi-Massentötungen von Babys osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und für die Hinrichtungen polnischer Zwangsarbeiter wegen Beziehungen mit deutschen Frauen im Kontext der NS-Massenmorde; für die NS-Endphase-Verbrechen. Compter war als Jurist, als Verwaltungsbeamter und Politiker, als oberster Staatsbeamter des Landkreises Mosbach in ständigem, engem Kontakt mit dem NS-Terror- und NS-Vernichtungsapparat und damit für die strikte Einhaltung und für die reibungslose Umsetzung aller staatlichen und NSDAP-parteipolitischen Vorgaben in der Region mit verantwortlich. Als oberster ziviler Beamter trug Compter die KONKETE Mitverantwortung für das menschenverachtende NS-System, das NS-Unrecht und die NS-Verbrechen im Kreisgebiet Mosbach und im Neckar-Odenwald-Raum verübte und/oder duldete.

SIEHE AUCH: Rechtsextremismus nach 1945 als Folge bzw. Konsequenz des Nationalsozialismus vor 1945 - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: Relativierung, Verharmlosung und Leugnung von NS-Verbrechen - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: NS-Opfer und NS-Verfolgte - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>>

SIEHE AUCH: Nationalsozialistisch bzw. rechtsextremistisch, rassistisch, fremdenfeindliche orientierte Anschläge auf Flüchtlingsunterkünfte, Gewalt gegen Flüchtlinge, Migranten, fremdenfeindliche Übergriffe - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Relativierung, Verharmlosung und Leugnung von NS-Verbrechen - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: Rechtsextremismus nach 1945 als Folge bzw. Konsequenz des Nationalsozialismus vor 1945 - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: NS-Widerstand- Erinnern, Gedenken, Ehren - Lehren für Gegenwart und Zukunft -- - Angriffe ausgehend von der Neuen Rechten, u.a. aus der AFD, gegen antifaschistisch orientierte NGOs und Aktivisten, Vereine und gesellschaftliche Organisationen -- - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: Rassismus und Diskriminierung -- u.a. ausgehend von der Neuen Rechten, wie u.a. aus der AFD, seit 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>>

SIEHE AUCH: NS-Verfolgung von Sinti und Roma vor 1945 - u.a. in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Rassismus und Diskriminierung: Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftliche, institutionelle und strukturelle Diskriminierung von Sinti und Roma und zum Antiziganismus nach 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: Relativierung, Verharmlosung und Leugnung von NS-Verbrechen - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: Gestapo und Polizei beteiligt an Nazi-Verbrechen, an nationalsozialistisch-rassenideologischen und politischen Verfolgungen, an Deportationen und an Nazi-Massenmorden - u.a. auch in Mosbach-Baden, Neckar-Odenwaldkreis - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Sinti und Roma im KZ-Komplex Neckarelz-Mosbach - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: GERICHTLICHE VERFAHREN: - NS-Verfolgung von Sinti und Roma in Mosbach - Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>

SIEHE AUCH: NS-Verfolgung von Homosexuellen, Bisexuellen, und Queeren, Transgender-Personen vor 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: Nationalsozialistisch-orientierte, rechtsextremistische, gesellschaftliche, institutionelle und strukturelle Diskriminierung von Homosexuellen, Queeren und Transgender-Personen seit 1945  - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: Nazi-Terror-, Verfolgungs- und Vernichtungsjustiz vor und nach 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: Nazi-Juristen - u.a. auch in Baden-Württemberg vor und nach 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: Nazi-Justiz und Nazi-Juristen in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis und Baden-Württemberg vor und nach 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: KOLONIALVERBRECHEN, NS- und RECHTSEXTREMISMUS-VERFAHREN, u.a. zu Bestrebungen aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD, ausgehend vom Amtsgericht Mosbach: - Strafanzeigen gemäß § StPO 158 - NS-Wiederaufnahmeverfahren und NS-Aufhebungsverfahren - NS-Wiedergutmachungsverfahren und NS-Entschädigungsverfahren - Gerichtliche Prüfungen und Zuständigkeitsverweisungen - Amtsseitige Verfügungen u.a. im eigenen Zuständigkeitsbereich im Neckar-Odenwaldkreis - Gerichtliche Zuständigkeitsverweisungen - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>>

SIEHE AUCH: NS-Verfolgung von Sinti und Roma vor 1945 - u.a. in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Sinti und Roma im KZ-Komplex Neckarelz-Mosbach - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: NS-Opfer und NS-Verfolgte - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Gestapo und Polizei beteiligt an Nazi-Verbrechen, an nationalsozialistisch-rassenideologischen und politischen Verfolgungen, an Deportationen und an Nazi-Massenmorden - u.a. auch in Mosbach-Baden, Neckar-Odenwaldkreis -- - u.a. in juristischen Aufarbeitungenausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Rassismus und Diskriminierung: Nationalsozialistisch-orientiert gesellschaftliche, institutionelle und strukturelle Diskriminierung von Sinti und Roma und zum Antiziganismus nach 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>> SIEHE AUCH: KOLONIALVERBRECHEN, NS- und RECHTSEXTREMISMUS-VERFAHREN, u.a. zu Bestrebungen aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD, ausgehend vom Amtsgericht Mosbach: - Strafanzeigen gemäß § StPO 158 - NS-Wiederaufnahmeverfahren und NS-Aufhebungsverfahren - NS-Wiedergutmachungsverfahren und NS-Entschädigungsverfahren - Gerichtliche Prüfungen und Zuständigkeitsverweisungen - Amtsseitige Verfügungen u.a. im eigenen Zuständigkeitsbereich im Neckar-Odenwaldkreis - Gerichtliche Zuständigkeitsverweisungen - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwald-Kreis >>>


Strafprozeßordnung (StPO): § 158 Strafanzeige; Strafantrag = (1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden. Die Anzeige und der Strafantrag sind durch die aufnehmende Stelle zu protokollieren oder auf sonstige Weise zu dokumentieren. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten. [...] Die amtsseitige explizite Verweigerung und NICHT-ordnungsgemäße Benennung von den angezeigten Sachverhalten ENTGEGEN der Strafprozessordnung in StPO §158 in bei Amtsgerichten eingereichten Strafanzeigen durch Amtsrichter*innen, HIER beim Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, hat zwei erhebliche problematische Konsequenzen zur Folge: (1.) Es wird dadurch eine transparente Nachverfolgung der Strafanzeige durch den gesamten Instanzenzug hinweg beginnend mit der Erstattung beim Amtsgericht unmöglich gemacht. (2.) Es wird dadurch die statistische Erhebung und quantitative Auswertung der bei Amtsgerichten eingereichten Anzeigen zu den Sachverhalten Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Deutschen Kolonialverbrechen, Rassismus und Diskriminierung erschwert und eindeutig verfälscht. Das Phänomen der amtsseitigen expliziten Verweigerung von Amtsrichter*innen, die KONKRET angezeigten Sachverhalte ordnungsgemäß zu benennen und ordnungsgemäß mitzuteilen, ist auch beim Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, u.a. seit 2022 ENTGEGEN der Strafprozessordnung in StPO §158 zu beobachten und mehrfach dokumentiert. Insbesondere in beim Amtsgericht Mosbach eingereichten Strafanzeigen zu Nationalsozialismus, zu Rechtsextremismus und der Neuen Rechten, zu Deutschen Kolonialverbrechen, zu Rassismus und Diskriminierung. UND ZWAR HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess, unter Führung und Verantwortung des Direktors Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ) der CDU Baden-Württemberg, sowie unter der Dienstaufsicht der Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz, ehemalige Direktorin der Amtsgerichte Sinsheim und Heidelberg. In der dokumentierten Vorgehensweise des Amtsgerichts Mosbach ist HIER damit am 29.08.2024 unter 201 AR 3/24 jug. in der Weiterleitungsbestätigung an die Staatsanwaltschaft Mosbach, abgesehen vom Eingangsdatum, vollkommen unklar, um welche Strafanzeige es sich HIER inhaltlich überhaupt handeln könnte. SIEHE AUCH: Staatsanwaltschaft Mosbach im Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg KOLONIALVERBRECHEN, NS- und RECHTSEXTREMISMUS-VERFAHREN, u.a. zu Bestrebungen aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD, ausgehend vom Amtsgericht Mosbach: - Strafanzeigen gemäß § StPO 158 >>> SIEHE AUCH: NS- und RECHTSEXTREMISMUS-VERFAHREN, u.a. zu Bestrebungen aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD, ausgehend vom Amtsgericht Mosbach: - Strafanzeigen gemäß § StPO 158 - NS-Wiederaufnahmeverfahren und NS-Aufhebungsverfahren - NS-Wiedergutmachungsverfahren und NS-Entschädigungsverfahren - Gerichtliche Prüfungen und Zuständigkeitsverweisungen - Amtsseitige Verfügungen u.a. im eigenen Zuständigkeitsbereich im Neckar-Odenwaldkreis - Gerichtliche Zuständigkeitsverweisungen - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: AKTUELLES & HISTORISCHES: NS-Verfahren und Nazi-Prozesse nach 1945 bis ins 21. Jahrhundert - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Nazi-Justiz und Nazi-Juristen in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis und Baden-Württemberg vor und nach 1945 >>> SIEHE AUCH: Veröffentlichungen von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen - diesbzgl. Problematik u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>

Die nationalsozialistischen Massentötungsaktionen von kranken und behinderten Menschen, u.a. in Mosbach-Baden selbst, mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Heil- und Pflegeanstalt für Geistesschwache, mit den Ausführungsverantwortlichen von Deportationen in die Vernichtungsanstalten, mit den Tatbeteiligungen des Vormundschafts-Amtsgerichts Mosbach, mit den Tatbeteiligungen des Polizei- und Standesamtes der Vernichtungsanstalt Grafeneck zum Fälschen der Todesursachen und Todesdaten, mit den Nazi-Zwangssterilisierungen von psychisch kranken Menschen, mit dem Profitierungsversuch des Mosbacher Landrates Wilhelm Compter, sowie die NS-Medizin- und Justizverbrechen mit dem entgegen gesetzten Widerstandshandeln des Richters Kreyssig, mit dem Agieren des hochrangigen NS-Schreibtischtäters Hefelmann, mit den Tatbeteiligungen der Mosbacher Staatsanwaltschaft, mit der NS-Zwangssterilisierung von deutsch-afrikanischen Mischlingskindern werden bereits beim Amtsgericht Mosbach in den vom AS entsprechend initiierten und anhängigen Verfahren unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22 und 6F 2/23, etc. thematisiert, u.a. seit 2022 mit Wiederaufnahme-, Aufhebungs- und Wiedergutmachungsverfahren SOWIE mit diesbezüglichen Strafanzeigen gemäß § StPO 158.

Strafprozeßordnung (StPO): § 158 Strafanzeige; Strafantrag =  (1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden. Die Anzeige und der Strafantrag sind durch die aufnehmende Stelle zu protokollieren oder auf sonstige Weise zu dokumentieren. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten. [...]
Die Entscheidung, dass Mord in Deutschland nicht verjährt, ist eine rechtliche und gesellschaftliche Entscheidung, die sich aus historischen und rechtlichen Gründen ableitet. Die Verjährungsfristen für die meisten Straftaten liegen zwischen drei und dreißig Jahren, während Mord mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet wird. Diese Regelung wurde am 3. Juli 1979 vom Deutschen Bundestag beschlossen und gilt heute als Selbstverständlichkeit. Die Diskussion über die Verjährung von Mordtaten begann 1960 und dauerte bis 1979, als der Bundestag die Verjährung aufheben ließ. Diese Entscheidung ermöglicht es, Täter für die Gräueltaten während der NS-Zeit zur Rechenschaft zu ziehen, auch wenn diese Straftaten viele Jahre zurückliegen.
Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart benennt HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 zwar ordnungsgemäß, dass die HIER vorliegenden Anzeigen zu konkreten Mord-Tatbeteiligungen (KEINE VERJÄHRUNG) gem. § 158 StPO zunächst ein Jahr zuvor im April 2023 beim Amtsgericht Mosbach eingereicht wurden. Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert ABER HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 zu benennen, dass die fallzuständige Richtern am Amtsgericht Mosbach Marina Hess sowohl die diesbzgl. jeweiligen KONKRETEN Eingangsbestätigungen als auch die diesbzgl. jeweiligen KONKRETEN  Weiterleitungsbestätigungen amtsseitig ENTGEGEN § 158 StPO verweigert hat. Das Amtsgericht Mosbach hat seit dem 03.06.2022 eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat, zu beanzeigten Täter*innen insbesondere zu beantragten NS- und Rechtsextremismus-Rassismus-Strafverfahren, bisher HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR ausdrücklich und EXPLIZIT versagt und NICHT ausgestellt.
Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert ABER HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 zu benennen, dass das Amtsgericht Mosbach mit der fallzuständigen Richtern am Amtsgericht Mosbach Marina Hess, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen getrennt von o.g. Verfahrenskomplex-Akten in ihrerseits amtsseitig benannten Sonderbänden anlegt, OHNE ABER deren KONKRETE Aktenzeichen und OHNE deren KONKRTE Titel und OHNE deren KONKRTE Inhalte zu benennen und mitzuteilen.
Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart benennt HIER ZWAR unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 ordnungsgemäß den angezeigten Tatvorwurf der „Beihilfe zu Mord gegen Mitarbeiter*innen des Polizei- und Standesamtes Grafeneck“ und „des Mordes und Beihilfe zu Mord gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo“. Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER ABER GLEICHZEITIG dabei unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 die angezeigten Tatzeiten 1933 bis 1945 zu benennen, um damit den historisch eindeutigen "nationalsozialistischen" Verbrechenskontext amtsseitig zu unterdrücken. Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert ABER HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 die angezeigten KONKRETEN zusätzlichen Täterkreise und Tatbeteiligungen des Vormundschaftsgerichtes und des Erbgesundheitsgerichtes beim AMTSGERICHT MOSBACH sowie des Gesundheitsamtes  und Jugendamtes beim LANDRATSAMT MOSBACH an der NS-Euthanasie im Neckar-Odenwald-Kreis zu benennen.
Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER ZUDEM amtsseitig unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024, die angezeigten Sachverhalte der nationalsozialistischen Massentötungsaktionen von kranken und behinderten Menschen in Mosbach-Baden, Neckar-Odenwald-Kreis, und in Baden-Württemberg zu kontextualisieren und zu benennen. In ihrer gesamten HIER dazu vorliegenden Argumentation verweigert die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 EXPLIZIT den angezeigten Sachverhalt der Nazi-(Kinder)-Euthanasie zu benennen. UND DIES OBWOHL der Anzeigeerstatter als Hinweisgeber aus der Zivilgesellschaft in seinen Anzeigen auf die allgemein zugänglichen Erkenntnisse aus der lokal- und regionalhistorischen Forschung zu NS-Verbrechen ordnungsgemäß hinweist, die ABER die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart in ihrer vorliegenden dokumentierten Strafermittlungsarbeit HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 EXPLIZIT verweigert, hinzu zu ziehen. Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER dabei EXPLIZIT unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 u.a. die Erkenntnisse der Gedenkstätte Grafeneck als zentrale Erinnerungs- und Mahnstätte für die 10.654 Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie”-Verbrechen in Südwestdeutschland, sowie u.a. die Erkenntnisse des Gedenkstättenverbundes Neckar-Odenwald-Kreis und der Johannes Diakonie Mosbach anzufragen und diese in ihrer HIER vorliegend dokumentierten Strafermittlungsarbeit einzubeziehen. Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER ZUDEM unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 die Material- und Zitatsammlung, Beweissammlung u.a. aus historischen, politischen, zivilgesellschaftlichen, juristischen, wissenschaftlichen Quellen und Medienberichten, auch benannt von der Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess selbst unter 6F 202/21 und 6F 9/22 am 17.08.2022 unter… http://www.nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/ .... in ihre eigene Strafermittlungsarbeit zu NS-Verbrechen und NS-Unrecht einzubeziehen.
Der Landtag Baden-Württemberg gedenkt mit der Landtagspräsidentin Muhterem Aras am 27.01.2023 EXPLIZIT der Opfer des Nationalsozialismus im KONKRETEN GEGENSATZ zur Ersten Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024, wobei die Erste Staatsanwältin Krauth HIER auch die in den Anzeigen KONKRET namentlich benannten Opfer der NS-Euthanasie in Mosbach und Grafeneck ihrerseits ABER amtsseitig selbst EXPLIZIT NICHT benennt. Der 17. Landtag von Baden-Württemberg benennt EXPLIZIT in seiner 60. Sitzung am 09.03.2023, in Drucksache 17/4222, Petition 17/1464, die Aussagen des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 20.06.2022: „Die Justiz ist trotz des langen Zeitraums und trotz aller rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten nach wie vor bemüht, Mordverbrechen des NS-Regimes auch heute noch aufzuklären.“ Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart dokumentiert HIER dabei EXPLIZIT unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024, dass sie wie u.a. zuvor dargelegt und belegt, den Aussagen des ihr übergeordneten Justizministeriums in ihrer eigenen konkreten Strafermittlungsarbeit zur Nazi-Euthanasie in Baden-Württemberg ENTGEGEN handelt und entscheidet. Der 17. Landtag von Baden-Württemberg benennt EXPLIZIT in seiner 60. Sitzung am 09.03.2023, in Drucksache 17/4222, Petition 17/1464, die Kooperation von Staatsanwaltschaften mit der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg "auch wenn dies von Jahr zu Jahr aufgrund des hohen Alters möglicher Täter immer weniger wahrscheinlich wird." Der Landtag von Baden-Württemberg teilt dazu im März 2023 mit: "So wurden allein durch die Strafverfolgungsbehörden in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren 36 neue Verfahren wegen nationalsozialistischer Straftaten eingeleitet." Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER ZUDEM ihrerseits amtsseitig unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 die HIER angezeigten Täter*innen zu ermitteln, u.a. indem die Erste Staatsanwältin Krauth HIER HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR verweigert, die Unterstützung der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg offiziell anzufragen nach Erkenntnissen noch lebender Täter*innen aus dem Tatkomplex der NS-Euthanasie im Neckar-Odenwald-Kreis und in Baden-Württemberg mit dem Täterkreis der möglicher weise NOCH strafrechtlich verfolgbaren Täter*innen bei Innenministerium, Landkreisverwaltungen, Landratsämtern, Gesundheitsämtern, Standesämtern, Polizeibehörden, Vormundschaftsgerichten, Erbgesundheitsgerichten, Amtsgerichten, etc. Der Landtag von Baden-Württemberg benennt im Petitionsverfahren 17/02947 am 09.05.2024 EXPLIZIT NS-Unrechtsurteile und Gerichtsentscheidungen zu NS-Euthanasie und NS-Zwangssterilisierungen in Baden, Württemberg sowie im nationalsozialistischen Gau Baden-Elsass IM KONKRETEN GEGENSATZ zur Ersten Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart HIER unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024.
Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER ZUDEM amtsseitig unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 in ihrer eigenen Strafermittlungsarbeit die folgenden relevanten KONKRETEN Akten bei den Mosbacher Justizbehörden anzufordern, zu sichten und auszuwerten ... mit thematischem Bezug auf die Durchführung der NS-Euthanasie und der NS-Zwangssterilisierungen beim Amtsgericht Mosbach 1933-1945, .... die Personalakten zur Kontinuität von beim Amtsgericht Mosbach (Erbgesundheitsgericht, Vormundschaftsgericht) in der NS-Euthanasie und in der NS-Zwangssterilisierung involvierten Nazi-Juristen bei den Mosbacher Justizbehörden nach 1945 sowie die Sach-Akten zur mangelhaften juristischen Aufarbeitung seit 1945 zur NS-Euthanasie und der NS-Zwangssterilisierung im Neckar-Odenwaldkreis.
Die Erste Staatsanwältin Krauth von der Staatsanwaltschaft Stuttgart verweigert HIER ZUDEM amtsseitig unter 312 UJs 13242/23 am 09.04.2024 in ihrer eigenen Strafermittlungsarbeit zu ermitteln und mitzuteilen, dass die Richterin am Amtsgericht Mosbach Marina Hess seit 2022 im o.g. Verfahrenskomplex HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR  ihrerseits amtsseitig zusätzlich zu den o.g. Verfahrenseingaben u.a. folgende HIER relevanten Anträge verweigert, mit Eingangs-, Weiterbearbeitungs- und Weiterleitungsbestätigung zu bearbeiten ... HIER die seit 2022 mehrfach beantragte AUFHEBUNG VON NAZI-UNRECHTSURTEILEN ZUR NS-EUTHANASIE am Amtsgericht Mosbach bis 1945 (vgl. Vormundschaftsgericht beim Amtsgericht Mosbach, wie u.a. der Urkundsbeamte Rheinhard in der Vormundschaftssache Gida Falkenstein am 08.10.1945 unter AG MOS FR.N. VIII/595 mit der Verwendung gefälschter Sterbedaten und gefälschter Sterbebegründungen.) ... HIER die seit 2022 mehrfach beantragte AUFHEBUNG VON NAZI-UNRECHTSURTEILEN ZU NS-ZWANGSSTERILISIERUNGEN am Amtsgericht Mosbach bis 1945 (vgl. Erbgesundheitsgerichtes beim Amtsgericht Mosbach, u.a. unter AG MOS Az. XIII 69/35 vom 02.07.1935) ... HIER die seit 2022 mehrfach beantragte JURISTISCHE AUFARBEITUNG ZUR BETEILIGUNG DER STAATSANWALTSCHAFT MOSBACH und DES OBERLANDESGERICHTS KARLSRUHE AN DER NS-EUTHANASIE  (vgl. u.a. Bericht d. OStA Mosbach v. 23. 5. 1941, im Bericht d. GStA Karlsruhe v. 3. 6. 1941 (Akten d. RJM, Bundesarchiv, Sign. R 22/20019, Sign. R 22/20020). Die Oberlandesgerichtspräsidenten entledigten sich dieses Auftrags meist durch gemeinschaftliche Besprechungen mit ihren Landgerichtspräsidenten, die bei dieser Gelegenheit von ihren — in Form von Gerüchten - bereits gewonnenen Kenntnissen berichteten und im allgemeinen die Auffassung vertraten, daß von der geheimen und getarnten Durchführung besser abgegangen und ein öffentliches Gesetz verkündet werden solle, da die sich aus der Geheimhaltung ergebenden Schwierigkeiten andernfalls kaum abgestellt werden könnten. Die Forderung, doch „wenigstens vertrauliche Mitteilung der entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung an die Justizbehörden" zu machen (Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 1972, 20. Jahrgang, Heft 3, Juli) ... HIER der seit 2022 mehrfach beantragter AKTENVERNICHTSTOPP der Personalakten zur Kontinuität von beim Amtsgericht Mosbach (Erbgesundheitsgericht, Vormundschaftsgericht, u.a.) in der NS-Euthanasie und in der NS-Zwangssterilisierung involvierten Nazi-Juristen bei den Mosbacher Justizbehörden nach 1945 ...
Konkrete Tatbeteiligung von Mitarbeitern des Amtsgerichts Mosbach - Baden am Massenmord der Nazi-(Kinder)-Euthanasie
BEISPIEL: Der Abtransport von Gida Falkenstein vom Schwarzacher Hof der Anstalt Mosbach ist in der Pfleglingsliste am 17.09.1940 unter der Nr. 1806 festgehalten. Historisch nachgewiesen ist, dass Gida Falkenstein am 17.09.1940 in die Vernichtungsanstalt Grafeneck überführt und nach ihrer Ankunft unmittelbar vergast wurde !!!
Der falsche Todestermin wird hier mitgeteilt am 08.10.1940 durch das Amtsgericht Mosbach, unterzeichnet vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Rheinhard, zur amtsseitigen Vertuschung des Nazi-Euthanasie-Mordes an Gida Falkenstein aus der "Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach" als eine juristisch-verwaltungstechnische Umsetzungsmaßnahme des Führerbefehls zum Gnadentod seitens der damaligen Nazi-Justiz in Mosbach - Baden. Das Amtsgericht Mosbach - Baden beteiligt sich hier NICHT AM WIDERSTAND GEGEN DIE NAZI-(KINDER)-EUTHANASIE !!! Das Amtsgericht Mosbach – Baden agiert hier in der Richtlinie der sogenannten Schlegelberger-Konferenz zur Vertuschung der Euthanasie-Morde mit der gezielten Angabe falscher Todesursachen und falscher Sterbedaten.
IM GEGENSATZ DAZU: Richter Lothar Kreyssig verweigerte sich den ihm vorgelegten Führer-Mordbefehl in Form eines Handschreibens vom Oktober 1939 aus der Reichskanzlei als Rechtsgrundlage zur Anweisung des sogenannten Gnadentodes für die Planung und die Organisation der Euthanasie-Massentötungsaktion T4 anzuerkennen. In seiner Arbeit als Amts- und Vormundschaftsrichter engagierte sich Lothar Kreyssig öffentlich nachweisbar dann gegen die Ermordung Behinderter und anderer Betreuter im Rahmen der NS-Krankenmorde, untersagte konsequenterweise den Anstaltsleitungen seines Amtsbereichs, Patienten per Deportation auszuliefern und stellte zudem konsequenterweise Strafanzeige gegen Reichsleiter Philipp Bouhler wegen Mordes.
Das Amtsgericht Mosbach mit seinen Mitarbeitern beteiligt sich jedoch hier an der Nazi-rassenhygienisch-ideologischen Umsetzung der sogenannten Vernichtung von sogenannten Ballastexistenzen und der Vernichtung sogenannten unwerten Lebens.
SIEHE AUCH: Erinnerung und Aufarbeitung zum Nationalsozialismus und zum Rechtsextremismus beim Landtag Baden-Württemberg >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES: Nazi-Euthanasie in Nord- und Süd-Baden >>> SIEHE AUCH: AKTUELLES & HISTORISCHES: Behindertendiskriminierung, Behindertenfeindlichkeit, - Gedenken und Umgang mit der Nazi-Euthanasie seit 1945 -  rechtsextremistisch-orientierte Behindertendiskriminierung aus der Neuen Rechten, u.a. in und aus der AFD - u.a. auch in Mosbach (Baden), Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Wiederaufnahmeverfahren zur Ruhestandsversetzung von Richter Lothar Kreyssig wegen juristischem Widerstand gegen die NS-(Kinder)-Euthanasie -- u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: NS-Euthanasie -- u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach, Baden, Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Mosbacher Landrat Wilhelm Compter und seine Interessens-Beteiligung an der Nazi-Euthanasie in Mosbach -- Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach im Neckar-Odenwaldkreis -- u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Gerichtliche Verfahren: Nazi-Euthanasie in der Erziehungs- und Pflegeanstalt für Geistesschwache in Mosbach, Baden -- Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Medizinische und juristische Umsetzung der nationalsozialistischen Zwangssterilisierungspolitik, u.a. auch in Mosbach-Baden, Neckar-Odenwaldkreis -- Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der Verschränkung von NS-Medizinverbrechen mit NS-Justizverbrechen in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Nazi-Ärzte und Mediziner-Prozesse: MEDIZINVERBRECHEN DES NATIONALSOZIALISMUS NS-Euthanasie, NS-Zwangssterilisierung, Experimente an Menschen, ...>>>  SIEHE AUCH: Veröffentlichungen von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen - diesbzgl. Problematik u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>

Staatsanwaltschaft Stuttgart zu NS-Euthanasie im Neckar-Odenwald-Kreis und in Baden-Württemberg


Staatsanwaltschaft Stuttgart zu NS-Euthanasie im Neckar-Odenwald-Kreis und in Baden-Württemberg



DEUTSCHER BUNDESTAG: zu


DEUTSCHER BUNDESTAG: zu


Der Deutsche Bundestag bestätigt am 22.05.2014 die tatsächliche Existenz von "Deutschem Justizunrecht". SIEHE AUCH: Nazi-Terror-, Verfolgungs- und Vernichtungsjustiz vor und nach 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Nazi-Juristen - auch in Baden-Württemberg vor und nach 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Nazi-Justiz und Nazi-Juristen in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, und Baden-Württemberg vor und nach 1945 >>> SIEHE AUCH: GERICHTLICHE VERFAHREN: gegen den Nazi-Blutrichter Karl Roland Freisler - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: KOLONIALVERBRECHEN-, NS- und RECHTSEXTREMISMUS-VERFAHREN, u.a. zu Bestrebungen aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD, ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: NS-UNRECHT & NS-VERBRECHEN: Prozesse und Verfahren zu Nazi-Juristen >>> SIEHE AUCH: Veröffentlichungen von Gerichtsdokumenten und Gerichtsbeschlüssen - diesbzgl. Problematik u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>

Petitionsausschuss
Die Vorsitzende
11011 Berlin, 13.04.2011
Platz der Republik 1
Fernruf (030) 227-35257
Telefax (030) 227-36027

Herrn
Bernd Michael Uhl
***

Pet 4-17-07-3120-013085

Sehr geehrter Herr Uhl,

der Deutsche Bundestag hat Ihre Petition beraten und am 07.04.2011 beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen

Er folgt damit der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses (BT-Drucksache
17/5211), dessen Begründung beigefügt ist.

Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages ist das Petitionsverfahren beendet.

Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke
Anlage: - 1 -

- 80 -

AnI. 1 z. Prot. 17/33
Pet 4-17-07-3120-013085

***

Strafprozessordnung

Beschlussempfehlung

Das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung

Der Petent fordert unter Bezugnahme auf die Weigerung eines Amtsgerichts, Strafanzeigen
zu angeblichen nationalsozialistischen Verbrechen entgegenzunehmen, eine
Änderung des § 158 Strafprozessordnung (StPO).

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Vortrages wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss kommt nach Prüfung der Ausführungen des Petenten zu
dem Ergebnis, dass das Anliegen offensichtlich unbegründet ist.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.


DEUTSCHE BUNDESTAG zur Optimierung StPO §158 bzgl. NS-Verbrechen


DEUTSCHE BUNDESTAG zur Optimierung StPO §158 bzgl. NS-Verbrechen


Der DEUTSCHE BUNDESTAG lehnt am 07.04.2011 unter Petition Pet 4-17-07-3120-013085 (BT-Drucksache
17/5211) eine Optimierung der Strafprozessordnung in StPO  §158 ab, die der Petent dahingehend eingefordert, dass INSBESONDERE zur juristischen Aufarbeitung von NATIONALSOZIALISTISCHEN VERBRECHEN eine ordnungsgemäße Eingangs-, Bearbeitungs- und Weiterleitungsbestätigung seitens der Amtsgerichte BESSER GEWÄHRLEISTET ALS IN DER JURISTISCHEN PRAXIS BESTIMMTER AMTSGERICHTE durch eine EXPLIZITE Änderung der Strafprozessordnung mit der verpflichtenden umfänglichen Benennung der Sachverhalte erfolgen sollte. Strafprozeßordnung (StPO): § 158 Strafanzeige; Strafantrag =  (1) Die Anzeige einer Straftat und der Strafantrag können bei der Staatsanwaltschaft, den Behörden und Beamten des Polizeidienstes und den Amtsgerichten angebracht werden. Die Anzeige und der Strafantrag sind durch die aufnehmende Stelle zu protokollieren oder auf sonstige Weise zu dokumentieren. Dem Verletzten ist auf Antrag der Eingang seiner Anzeige schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung soll eine kurze Zusammenfassung der Angaben des Verletzten zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat enthalten. [...](4) Ist der Verletzte der deutschen Sprache nicht mächtig, erhält er die notwendige Hilfe bei der Verständigung, um die Anzeige in einer ihm verständlichen Sprache anzubringen. Die schriftliche Anzeigebestätigung nach Absatz 1 Satz 3 und 4 ist dem Verletzten in diesen Fällen auf Antrag in eine ihm verständliche Sprache zu übersetzen; Absatz 1 Satz 5 bleibt unberührt. (Quellen: https://www.gesetze-im-internet.de/ +++ https://dejure.org/ +++ https://www.strafgesetzbuch-stgb.de/) Die amtsetige explizite Verweigerung und NICHT-ordnungsgemäße Benennung von den angezeigten Sachverhalten ENTGEGEN der Strafprozessordnung in StPO §158 in bei Amtsgerichten eingereichten Strafanzeigen durch Amtsrichter*innen hat zwei erhebliche problematische Konsequenzen zur Folge: (1.) Es wird dadurch eine transparente Nachverfolgung der Strafanzeige durch den gesamten Instanzenzug hinweg beginnend mit der Erstattung beim Amtsgericht unmöglich gemacht. (2.) Es wird dadurch die statistische Erhebung und quantitativen Auswertung der bei Amtsgerichten eingereichten Anzeigen zu den Sachverhalten Nationalsozialismus, Rechtsextremismus, Deutschen Kolonialverbrechen, Rassismus und Diskriminierung erschwert und eindeutig verfälscht. Das Phänomen der amtsseitigen expliziten Verweigerung von Amtsrichter*innen, die KONKRET angezeigten Sachverhalte ordnungsgemäß zu benennen und ordnungsgemäß mitzuteilen, ist auch beim Amtsgericht Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis, u.a. seit 2022 ENTGEGEN der Strafprozessordnung in StPO  §158 zu beobachten. Insbesondere in beim Amtsgericht Mosbach eingereichten Strafanzeigen zu Nationalsozialismus, zu Rechtsextremismus und der Neuen Rechten, zu Deutschen Kolonialverbrechen, zu Rassismus und Diskriminierung. UND ZWAR HALTBAR AKTENKUNDIG NACHWEISBAR durch die Mosbacher Amtsrichterin Marina Hess, unter Führung und Verantwortung des Direktors Dr. Lars Niesler, Mitglied im Landesarbeitskreis Christlich-Demokratischer Juristen (LACDJ)  der CDU Baden-Württemberg sowie unter der Dienstaufsicht der Präsidentin des Landgerichts Mosbach Jutta Kretz, ehemalige Direktorin der Amtsgerichte Sinsheim und Heidelberg (AZ ***).

SIEHE AUCH: NS- und RECHTSEXTREMISMUS-VERFAHREN, u.a. zu Bestrebungen aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD, ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>
http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/AKTUELLES/Gerichtliche-Verfahren/

SIEHE AUCH: AKTUELLES & HISTORISCHES: NS-Verfahren und Nazi-Prozesse nach 1945 bis ins 21. Jahrhundert -- - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach
http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/NS-Verfahren/

SIEHE AUCH: AKTUELLES & HISTORISCHES: Nazi-KZ Auschwitz- Verfahren und -Prozesse -- - u.a. in juristischen Aufarbeitungen
ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>
http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/NS-Verfahren/KZ-Auschwitz-Verfahren-und-Prozesse/

SIEHE AUCH: AKTUELLES & HISTORISCHES: Nazi-KZ Buchenwald-Verfahren und Prozesse -- - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>
http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/NS-Verfahren/KZ-Buchenwald-Verfahren-und-Prozesse/

+++ +++ +++

SIEHE AUCH: Relativierung, Verharmlosung und Leugnung von NS-Verbrechen - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Rechtsextremismus nach 1945 als Folge bzw. Konsequenz des Nationalsozialismus vor 1945 - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: NS-Opfer und NS-Verfolgte - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>

SIEHE AUCH: Relativierung, Verharmlosung und Leugnung von NS-Verbrechen - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Rechtsextremismus nach 1945 als Folge bzw. Konsequenz des Nationalsozialismus vor 1945 - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: NS-Opfer und NS-Verfolgte - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>

SIEHE AUCH: Judenverfolgung auch in Mosbach (Baden), heutiger Neckar-Odenwaldkreis >>>  SIEHE AUCH: Juden-Deportationen in Mosbach - Baden, heutiger Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: Nazi-Judenverfolgung vor 1945 - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: ... vom 10.08.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 gegen Angehörige des Mosbacher SS-Zuges zur Überprüfung einer weiteren Beteiligung an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust nach der Zerstörung der Synagoge in Mosbach  >>> SIEHE AUCH: … vom 13.09.2022 WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN zu 6F 9/22 zur Aufhebung der Haftbefehle gegen die Familie des Mosbacher Rabbiners zu  6F 9/22 >>> SIEHE AUCH: ... vom 13.09.2022 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22 wegen Beteiligung an der Schändung des jüdischen Friedhofes in Mosbach und zur Überprüfung einer weiteren möglichen Beteiligung an der Zerstörung der Synagoge in Mosbach sowie an der weiteren NS-Judenverfolgung und am Holocaust >>> SIEHE AUCH: ... ab 09.04.2023 STRAFANZEIGEN zu 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 gegen Angehörige der Mosbacher Polizei und Gestapo wegen Tatbeteiligungen an der NS-Judenverfolgung und am Holocaust in der Region Mosbach >>> SIEHE AUCH: Thematisierungen von Judenverfolgung in Mosbach (Baden), Neckar-Odenwaldkreis,  nach 1945 >>> SIEHE AUCH: Thematisierungen von Juden-Deportationen in Mosbach - Baden, Neckar-Odenwaldkreis, nach 1945 >>>

SIEHE AUCH: NS-Widerstand - Erinnern, Gedenken, Ehren - Lehren für Gegenwart und Zukunft -- - Angriffe ausgehend von der Neuen Rechten, u.a. aus der AFD, gegen staatliche Institutionen, Politiker*innen, Grundgesetz und Demokratie -- Sicherheitsgefährdende Angriffe gegen die BRD ausgehend von der Neuen Rechten, wie u.a. aus der AFD >>>

SIEHE AUCH: Arbeit und Arbeitsämter im Nationalsozialismus - Arbeitslager - Arbeitserziehungslager (AEL) >>> SIEHE AUCH: Aufarbeitungen von Nazi-Arbeitsämtern und NS-Zwangsarbeit seit 1945 -- Nationalsozialistische Konzepte der Zwangsarbeit und Arbeitserziehung -- AFD-Anwendung von NS-systemischer Umsetzung und Propaganda der Arbeitslager sowie die AFD-verfassungswidrige Kennzeichnung von betroffenen Opferzielgruppen mit NS-Labeling >>> SIEHE AUCH: Aufarbeitungen von Nazi-Zwangsarbeit und Ghetto-Renten seit 1945 >>> SIEHE AUCH: Jugendkonzentrationslager und Kinder in Nazi-Konzentrationslagern >>> SIEHE AUCH: Neckarlager und KZ Mosbach-Neckarelz im KZ-Komplex Natzweiler >>> SIEHE AUCH: NS-Zwangsarbeit in Mosbach-Baden, u.a. im KZ-Komplex Neckarelz als Außenlager des KZ Natzweiler >>> SIEHE AUCH: NS-Täter im KZ-Komplex Neckarelz-Mosbach >>> SIEHE AUCH: Nazi-Massentötungen von Babys und Kindern NS-Zwangsarbeiter*innen - auch in Mosbach - Baden (#01) (#02) (#03) >>> SIEHE AUCH: NS-Verbrechen gegen Polnische NS-Zwangsarbeiter*innen - u.a. Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach >>>

SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: AUSWEISUNG VON ADOLF HITLER AUS DEUTSCHLAND bzw. AUSSCHLUSS VOM ZUGANG ZU ALLEN ÖFFENTLICHEN ÄMTERN IN DEUTSCHLAND im Wiederaufnahme-Aufhebungsverfahren zum Hitler-Putsch-Prozess - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: Wiederaufnahmeverfahren Hitler-Putsch-Hochverrats-Prozess aus 1924: ausgehend vom Amtsgericht Mosbach und Verfahren zu Aktuellen nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturz- und Putschplänen u.a. seit 2022 >>>

SIEHE AUCH: HISTORISCHES: NS-Zwangsarbeit in Mosbach-Baden, u.a. im KZ-Komplex Neckarelz als Außenlager des KZ Natzweiler >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: Nazi-Justiz und Nazi-Juristen in Mosbach, Neckar-Odenwaldkreis und Baden-Württemberg vor und nach 1945 >>> SIEHE AUCH: Gerichtliche Verfahren: NS-Verbrechen gegen Polnische NS-Zwangsarbeiter*innen - u.a. Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Kinder für Führer und Reich: - Nazi-Lebensborn e.V., - Nationalsozialistischer Kinderraub aus den von Nazi-Deutschland im Angriffs-Terror- und Vernichtungskrieg besetzten Gebieten sowie anschließende Zwangsgermanisierung im Deutschen Reich >>> SIEHE AUCH: AKTUELLES & HISTORISCHES: Polnische Reparationsforderungen zu von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden >>>

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SIEHE AUCH: Relativierung, Verharmlosung und Leugnung von NS-Verbrechen - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Rechtsextremismus nach 1945 als Folge bzw. Konsequenz des Nationalsozialismus vor 1945 - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) im Kontext juristischer Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Rechtsextremismus und Rassismus sowie von der in Teilen rechtsextremistischen AFD - u.a. in Mosbach, im Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg - historische und aktuelle politische Kontextualisierung juristischen Handelns >>>

SIEHE AUCH: Relativierung, Verharmlosung und Leugnung von NS-Verbrechen - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Rechtsextremismus nach 1945 als Folge bzw. Konsequenz des Nationalsozialismus vor 1945 - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: AKTUELLES & HISTORISCHES: NS-Widerstand - Erinnern, Gedenken, Ehren - Lehren für Gegenwart und Zukunft -- - Angriffe ausgehend von der Neuen Rechten, u.a. aus der AFD, gegen antifaschistisch orientierte NGOs und Aktivisten -- - Angriffe ausgehend von der Neuen Rechten, u.a. aus der AFD, gegen staatliche Institutionen, Politiker*innen, Grundgesetz und Demokratie >>> SIEHE AUCH: Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) im Kontext juristischer Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Rechtsextremismus und Rassismus sowie von der in Teilen rechtsextremistischen AFD - u.a. in Mosbach, im Neckar-Odenwaldkreis, Baden-Württemberg - historische und aktuelle politische Kontextualisierung juristischen Handelns >>>

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SIEHE AUCH: Judenverfolgung auch in Mosbach (Baden), heutiger Neckar-Odenwaldkreis >>> SIEHE AUCH: NS-Verfolgung von Sinti und Roma in Mosbach - Konkrete Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach >>> SIEHE AUCH: Reparationen für deutsche Kolonialverbrechen als Wegbereitung für NS-Verbrechen - Deutsch-Südwestafrika (Namibia) - Deutsch-Ostafrika (Burundi, Ruanda, Tansania) - Deutsch-Togo - Deutsche Kolonie Kamerun >>> SIEHE AUCH: Relativierung, Verharmlosung und Leugnung von NS-Verbrechen - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>> SIEHE AUCH: Rechtsextremismus nach 1945 als Folge bzw. Konsequenz des Nationalsozialismus vor 1945 - u.a. aus der Neuen Rechten, wie in und aus der AFD - u.a. in juristischen Aufarbeitungen ausgehend vom Amtsgericht Mosbach >>>

SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: NS-Opfer afrikanischer Herkunft vor und nach 1945 - NS-Verfolgung, Medizinische Experimente, KZ-Internierung, Ermordung, Zwangssterilisierung >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: NS-Opfer afrikanischer Herkunft - Wiedergutmachung NS-Verfolgte Martha Ndumbe >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: Medizinische und juristische Umsetzung der nationalsozialistischen Zwangssterilisierungspolitik - NS-Zwangssterilisation von Menschen afrikanischer Herkunft und von Deutsch-afrikanischen Mischlingskindern >>> SIEHE AUCH: AKTUELLES & HISTORISCHES: Diskriminierung von Menschen mit afrikanischer Herkunft seit 1945 >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: Reparationen für deutsche Kolonialverbrechen als Wegbereitung für NS-Verbrechen - Deutsch-Südwestafrika (Namibia) - Deutsch-Ostafrika (Burundi, Ruanda, Tansania) - Deutsch-Togo - Deutsche Kolonie Kamerun >>>




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SIEHE AUCH: Griechische Reparationsforderungen zu von Nazi-Deutschland verursachten Weltkriegsschäden, NS-Verbrechen, deutschen Kriegsverbrechen >>> SIEHE AUCH: NS-Reparationen und NS-Entschädigungen, Wiedergutmachungen, Rückerstattungen/Restitutionen, für Nazi-Verbrechen, Kriegsverbrechen und Weltkriegsschäden >>> SIEHE AUCH: Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU)
im Kontext juristischer Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Rechtsextremismus und Rassismus
sowie von der in Teilen rechtsextremistischen AFD >>>

SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: AUSWEISUNG VON ADOLF HITLER AUS DEUTSCHLAND bzw. AUSSCHLUSS VOM ZUGANG ZU ALLEN ÖFFENTLICHEN ÄMTER IN DEUTSCHLAND >>> SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: GERICHTLICHE VERFAHREN: Wiederaufnahmeverfahren Hitler-Putsch-Hochverrats-Prozess aus 1924 ausgehend vom Amtsgericht Mosbach und Verfahren zu Aktuellen nationalsozialistisch-rechtsextremistisch-orientierten Umsturz- und Putschplänen u.a. seit 2022 >>> SIEHE AUCH: Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) im Kontext juristischer Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Rechtsextremismus und Rassismus sowie von der in Teilen rechtsextremistischen AFD >>>

SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: NS-Widerstand - Erinnern, Gedenken, Ehren - Lehren für Gegenwart und Zukunft - Angriffe ausgehend von der Neuen Rechten, u.a. aus der AFD, gegen antifaschistisch orientierte NGOs und Aktivisten - Angriffe ausgehend von der Neuen Rechten, u.a. aus der AFD,  gegen staatliche Institutionen, Grundgesetz und Demokratie >>> SIEHE AUCH: Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) im Kontext juristischer Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Rechtsextremismus und Rassismus sowie von der in Teilen rechtsextremistischen AFD >>>

SIEHE AUCH: HISTORISCHES & AKTUELLES: Nazi-Arbeitsämter und NS-Zwangsarbeit - Nationalsozialistisches Konzept der Zwangsarbeit und Arbeitserziehung - AFD-Anwendung von NS-systemischer Umsetzung und Propaganda der Arbeitslager sowie die AFD-verfassungswidrige Kennzeichnung von betroffenen Opferzielgruppen mit NS-Labeling >>> SIEHE AUCH: Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) im Kontext juristischer Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Rechtsextremismus und Rassismus sowie von der in Teilen rechtsextremistischen AFD >>>

SIEHE AUCH: Nationalsozialistisch-orientierte,  rechtsextremistische, gesellschaftliche, institutionelle und strukturelle Diskriminierung von Homosexuellen, Queeren und Transgender-Personen nach 1945 >>> SIEHE AUCH: Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) im Kontext juristischer Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Rechtsextremismus und Rassismus sowie von der in Teilen rechtsextremistischen AFD >>>

SIEHE AUCH: AKTUELLES: Relativierung, Verharmlosung und Leugnung von NS-Verbrechen >>> SIEHE AUCH: Direktor des Amtsgerichts Mosbach Dr. Lars Niesler (CDU) im Kontext juristischer Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht, Rechtsextremismus und Rassismus sowie von der in Teilen rechtsextremistischen AFD >>>

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Seiteninhalt:

  1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

    1.1 Verfahrensstrategie für die beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

    1.2 Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit beantragten NS-Verfahren

    1.3 Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung

  2. NICHT-AUFARBEITUNG der eigenen institutionellen NS-Vergangenheit

    2.1 Konkrete Tatbeteiligung des AG MOS an der Nazi-(Kinder)-Euthanasie

    2.2 Konkrete Tatbeteiligung des AG MOS an der Nazi-Zwangssterilisierung 

    2.3 Einrichtung einer jährlichen Gedenkveranstaltung für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beim Amtsgericht Mosbach

  3. NICHT-AUFARBEITUNG der NS-Massenmordverbrechen in der Region Mosbach

    3.1 NS-Verfolgung der Sinti und Roma

    3.2 Nazi-Judenverfolgung und Holocaust

    3.3 Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern

    3.4 Nazi-Massentötungen von Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen

    3.5 NS-Verbrechen im KZ-und Zwangsarbeits-Komplex in Mosbach

    3.6 NS-(Kinder)-Euthanasie in Mosbach

    3.7 Dienstaufsichtsbeschwerden in NS-Angelegenheiten

  4. NICHT-BEARBEITUNGEN der beantragten Aufarbeitungen von Nationalsozialistischem Unrecht, nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus-Rassismus-Fremdenfeindlichkeits-Angelegenheiten

    4.1 Rechtsextremistische Putschversuche gegen die staatliche Ordnung

    4.2 Rechtsextremistische, rassistische und fremdenfeindliche Straftaten in der BRD

    4.3 Nazi-Justiz und Nazi-Juristen

    4.4 Nazi Kinder- und Jugendhilfe und Nazi-Familienrechtspraxis

    4.5 Nazi-Euthanasie

    4.6 NS-Zwangssterilisierung

    4.7 NS-Verfolgung von - Vernichtung von Homosexuellen, Queeren und Transgender-Personen

    4.8 NS-Judenverfolgung und Holocaust, NS-Massenmordverbrechen 

  5. Wiedergutmachungen und Entschädigungen für Opfer und Verfolgte des NS-Terror- und Vernichtungs-Regimes

  6. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen - Gutachterin aus Kitzingen zu den vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren




1. NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach

EINLADUNG ZUR PROZESSBEOBACHTUNG !!!
NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach :

Amtsgericht Mosbach: Bildquelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Amtsgericht_Mosbach#/media/Datei:Mosbach-kloster-amtsgericht1.jpg


Amtsgericht Mosbach
Hauptstraße 110
74821 Mosbach

Telefon:
06261 - 87 0 (Zentrale)
Telefax:
06261 - 87 460 (Zentrale Faxnummer)

Historische NS-Prozesse in Mosbach-Baden >>>


Erfahrungen mit Thematisierungen der NS-Problematik beim Amtsgericht Mosbach

Bereits beginnend seit dem 03.06.2022 hat der AS konkrete NS- und Rechtsextremismus-Verfahren nachweisbar beim AMTSGERICHT MOSBACH unter benannten Aktenzeichen initiiert. Sowohl das JUSTIZMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG u.a. am 20.06.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 sowie am 20.12.2022 unter JUMRIX-E-1402-41/878/28 als auch der LANDTAG BADEN-WÜRTTEMBERG am 10.03.2023  zu PETITION 17/1464 benennen EXLPZIT u.a. vom AS seit 03.06.2022 beim AMTSGERICHT MOSBACH beantragte Verfahren zur juristischen Aufarbeitung von nationalsozialistischem Unrecht und nationalsozialistischen Verbrechen, d.h. sowohl strafrechtliche Verfahren gemäß § 158 StPO als auch Wiederaufnahmeverfahren, Verfahren der gerichtlichen Prüfungen und Beteiligungen.

Das AG MOS bestätigt sowohl mit der Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 als auch mit der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23, u.a. vom AS gemäß § 158 StPO initiierte NS-Verfahren, auch zu Tatbeteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in der Mosbacher Region, beim AMTSGERICHT MOSBACH-BADEN in SONDERBÄNDEN anzulegen. 

Das AMTSGERICHT MOSBACH hat jedoch seinerseits seit dem 03.06.2022 zu beantragten NS-und Rechtsextremismus-Verfahren nachweisbar eine gemäß § 158 StPO ordnungsgemäße Eingangsbestätigung mit den Benennungen der Konkreten Eingabedaten, der Konkreten Sachverhaltsbenennungen mit einer kurzen Zusammenfassung der Angaben zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat bisher EXPLIZIT VERSAGT und NICHT AUSGESTELLT.

Auch für die beim Amtsgericht Mosbach beantragten Wiederaufnahmeverfahren und gerichtlichen Prüfungen in NS- und Rechtsextremismusangelegenheiten verweigert das Amtsgericht Mosbach ordnungsgemäße Eingangs- und Weiterbearbeitungsbestätigungen mit konkreten Sachverhaltsbenennungen. Siehe dazu auch Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit NS- und Rechtsextremismusverfahren >>>

Es gibt bisher keine öffentlich bekannte juristische Aufarbeitung seitens der Mosbacher Justizbehörden seit 1945 zu den direkten und beihelfenden Tatbeteiligungen an Nazi-Massenmordverbrechen in Mosbach, d.h. weder am Holocaust noch am Völkermord an den Sinti und Roma, weder an den Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern noch an der NS-Euthanasie noch an den Verbrechen gegen die Häftlinge des KZ-Komplexes Neckarelz.

Das Amtsgericht Mosbach verschweigt unter 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23  nicht nur, sondern (ver-)leugnet sogar nachweisbar aktiv in 2022 und 2023 entgegen den konkreten Anträgen und Eingaben bisher immer noch…
WANN ? WIE ?

  • … In den Weiterleitungsbestätigungen an die Staatsanwaltschaft Mosbach nach Erinnerung der Rechtsvertretung des AS zur gesetzlichen Bearbeitungs-Verpflichtung nach § 158 StPO vom 22.06.2022 unter 6F 2/22.
  • … In den Verfügungen vom 17.08.2022 sowohl unter 6F 9/22 als auch unter 6F 202/21.
  • … In den Weiterleitungsbestätigungen an die Staatsanwaltschaft Mosbach vom 23.01.2023 unter 6F 9/22.
  • … In der dienstlichen Stellungnahme vom 27.01.2023 unter 6F 2/22 als Reaktion auf einen Befangenheitsantrag gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper.
  • ... Im Beschluss vom 09.03.2022 unter 6F 2/22 zur Ablehnung des Befangenheitsantrages seitens des zweiten Spruchkörpers.
  • ... In der Mitteilung vom 20.03.2023 unter 6F 2/23 beantragte NS- und Rechtsextremismus-Verfahren nicht bearbeiten, sondern amtsseitig lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.
  • ... In der Mitteilung vom 30.03.2023 unter 6F 2/23 zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe.
  • ... In dem Nicht-Abhilfe-Beschluss vom 05.04.2023 unter 6F 2/22 zum Widerspruch gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrages seitens des zweiten Spruchkörpers. 
  • ... In der Weiterleitungs-Mitteilung zum Beschluss vom 05.04.2023 unter 6F 2/22 zur Aktenübersendung an das Oberlandesgericht Karlsruhe für die Bearbeitung des sofortigen Widerspruchs gegen die Ablehnung des Befangenheitsantrages in der zweiten Instanz benennt das AG MOS EXPLIZIT KEINE SONDERBÄNDE, in denen das AG MOS nach eigenen Aussagen wie vom 20.03.2023 unter 6F 2/23 und vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 die vom AS beantragen NS- und Rechtsextremismus-Verfahren außerhalb der Akten anlegen will.
  • … In den anhängigen Verfahren 6F 9/22, 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23.

WO ?

  • ... bei beantragten Strafanzeigen gemäß § StPO 158, Wiederaufnahmeverfahren, Gerichtliche Prüfungen und Beteiligungen, Amtsseitigen Verfügungen

WAS ?

Siehe auch:


1.1 Verfahrensstrategie für die beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

Der Ansatz für die initiierten NS-Strafverfahren beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 sowie beim Landgericht Mosbach unter E 313/1 – 12/2022 sowie beim Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis am Landratsamt Mosbach unter 3.23214 erfolgt gemäß und analog des Urteils des Landgerichts Neuruppin vom 28.06.2022 gegen Josef S., den früheren und nun 101-jährigen SS-Wachmann des Nazi-Konzentrationslagers Sachsenhausen, wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen.

Das Reichstagsbrandurteil und dessen Aufhebung belegt und begründet die rechtliche, fachliche und sachliche Zuständigkeit der AKTUELLEN BRD-Justiz mit dem Amtsgericht Mosbach in der systemübergreifenden Rechtsnachfolge der vorhergehenden politischen-administrativen Systeme, sowohl nach dem vorhergehenden Deutschen Reich unter dem Nazi-Terror-Regime als auch unter der davor vorhergehenden demokratischen Weimarer Republik, über die Zeitachse von 1933 bis 2007. Dadurch begründet sich sowohl die zeitachsenbezogene Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach für den Antrag auf das Wiederaufnahmeverfahren unter 6F 9/22 vom 05.06.2022 Hitler-Putsch-Urteil vom 1924 als auch für sämtliche anderen beantragten Wiederaufnahmeverfahren zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22.

Siehe auch:


1.2 Umgang des Amtsgerichts Mosbach mit beantragten NS-Verfahren

Die Rechtsvertretung des Antragstellers erinnert das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach am 22.06.2022 unter 6F 2/22 an seine gesetzliche Verpflichtung nach § 158 StPO, gemäß der geltenden BRD-Strafprozessordnung die Strafanzeigen gegen Rassismusvorwürfe von Verfahrensbeteiligten gegenüber dem Antragsteller sowie die beim Amtsgericht Mosbach vom Antragsteller eingereichten Strafanzeigen zu NS-Verfahren ordnungsgemäß zu bearbeiten.

AN DAS
Amtsgericht Mosbach Famlllengericht
Hauptstraße 10
74821 Mosbach
Per baA
22.08.2022
Az.: 6 F 2/22

bitten wir namens und im Auftrag des Antragsgegners, insbesondere die Strafanzeige vom 05.06.2022 gegen die Antragstellerin auf Grund des wahrheitswidrigen Rassismusvorwurfes gegenüber dem Antragsgegner, adressiert an das hiesige Amtsgericht, ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Mosbach weiterzuleiten und hiervon den Unterfertigten eine Mitteilung zukommen zu Iassen.

Dies betrifft auch alle weiteren Strafanzeigen des Antragsgegners, insbesondere zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in den Verfahren 6 F 2/22, 6 F 9/22, 6 F 211/21 und 6 F 202/21, auch professionskritisch mit dem Schwerpunkt NS-Unrecht und NS-Verbrechen sowohl in der Nazi-Kinder- und Jugendhilfe als auch In der Nazi-Familienrechtspraxis.


VOM
Amtsgericht-Familiengericht Mosbach
6 F 2/22
23.06.2022
In Sachen ***

Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 22.06.2022 betreffend die vom Antragsgegner in den Kindschaftsverfahren eingereichten Strafanzeigen, wird darauf hingewiesen, dass diese nicht im vorliegenden Verfahren eingereicht wurden und Sie in den übrigen Verfahren nicht legitimiert sind. Dennoch wird mitgeteilt, dass sämtliche Strafanzeigen ordnungsgemäß an die Staatsanwaltschaft Mosbach weitergeleitet wurden.

Mit freundlichen Grüßen

***

Richterin am Amtsgericht


KOMMENTAR:
Nachdem das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach im anhängigen Verfahrenscluster nachweisbar per Aktenlage und Verfahrensanalyse mehrfach entgegen der geltenden BRD-Strafprozessordnung nach § 158 StPO verweigert hatte für die vom Antragsteller beim Amtsgericht-Familiengericht Mosbach eingereichten Strafanzeigen gegen Rassismus; gegen NS-Unrecht und NS-Verbrechen; gegen wahrheitswidrige Falschaussagen vor Gericht; gegen Beleidigungen, Verleumdungen und Üble Nachreden sowohl den ordnungsgemäß Eingang mit konkreter Sachverhaltsbenennung zu bestätigen als auch die ordnungsgemäße Weiterbearbeitung und Weiterleitung vorzunehmen und zu bestätigen, rügt nunmehr aber das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach am 23.06.2022 unter 6F 2/22 seinerseits die Rechtsvertretung des Antragstellers, die das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach zuvor in einer eigenen Eingabe am 22.06.2022 an seine gesetzliche Verpflichtung nach § 158 StPO erinnert hatte. Erst dann bestätigt das Amtsgericht-Familiengericht Mosbach die Weiterleitung von Strafanzeigen des Antragstellers, aber ohne jegliche Benennung von konkreten Eingabedaten und ohne Benennung von den jeweiligen konkreten Sachverhalten der vom Antragsteller eingereichten Strafanzeigen.

KOMMENTAR:  Die Sachverhaltserforschung, -aufklärung und -ermittlung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in der juristischen Aufarbeitung ist in öffentlichem Interesse. Siehe auch:

Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022 zu NS-Verfahren Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022 zu NS-Verfahren

VOM
Amtsgericht-Familiengericht Mosbach
6 F 9/22
17.08.2022
In Sachen *** wg. ***

bezugnehmend auf Ihre erneut eingereichten Eingaben seit der gerichtlichen Verfügung vom 14.07.2022, hierunter auch Strafanzeigen, weist das Gericht darauf hin, dass es im Hinblick auf Ihre Eingaben einen Sonderband zum Verfahren anlegen und diese künftig nicht mehr direkt zur Akte nehmen wird. Zudem wird das Gericht Ihre Eingaben nur noch an die übrigen Beteiligten übersenden, sofern diese in sachlichem Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahrensgegenstand stehen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nicht Aufgabe des Gerichts ist, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten.

Im Hinblick auf die von Ihnen wiederholt eingereichten Strafanzeigen, welche vom Gericht entsprechend an die zuständige Strafverfolgungsbehörde - die Staatsanwaltschaft Mosbach - weitergeleitet werden, erfolgt der Hinweis, dass Sie diese gerne auch direkt bei der Staatsanwaltschaft Mosbach als zuständige Stelle einreichen können.

Zudem besteht bei Ihren Eingaben keine Eilbedürftigkeit, sodass Sie aufgefordert werden, diese künftig nur noch schriftlich und nicht mehr per Fax einzureichen.

 

KOMMENTAR:  Die Sachverhaltserforschung, -aufklärung und -ermittlung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen in der juristischen Aufarbeitung ist in öffentlichem Interesse. Siehe auch:

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 sowie entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Nachdem der Antragsteller beginnend im Sommer 2022 eine Reihe von Eingaben zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen sowie von Rechtsextremismus beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 beantragt hat, verfügt sodann das Amtsgericht Mosbach am 17.08.2022 unter 6F 9/22, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten; kündigt an, die beantragten NS- und Rechtsextremismusverfahren getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anzulegen und will dem Antragsteller untersagen, Eingaben zu NS- und Rechtsextremismusverfahren nicht mehr per Fax einzusenden, weil das Amtsgericht Mosbach in diesen Rechtssachen keine Eilbedürftigkeit sehen würde.

Nachdem der Antragsteller beginnend im Sommer 2022 eine Reihe von Eingaben zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus beim Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 beantragt hat, verfügt sodann das Amtsgericht Mosbach unter 6F 202/21 eine psychiatrische Begutachtung des Antragstellers von NS-Verfahren. 

Siehe dazu auch:

Die NS-Verfahren, die der Antragsteller beim AG MOS unter 6F 9/22 initiiert hat, sind gelistet und öffentlich einsehbar unter:

http://nationalsozialismus-in-mosbach-baden.de/AKTUELLES/Gerichtliche-Verfahren/

KOMMENTAR:
Konkrete Anlässe und Gründe zu diesen vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS-Verfahren unter 6F 9/22 waren die im anhängigen familienrechtlichen Verfahrenscluster beim Amtsgericht Mosbach ...:

- wiederholt dokumentierten nachgewiesen wahrheitswidrigen Rassismusvorwürfe persönlich gegenüber dem Antragsteller

- Beschimpfungen, Beleidigungen, Verunglimpfungen und Verleumdungen der KM gegenüber Familienangehörigen des Antragstellers als "Nazis", dokumentiert im familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.22 unter Aktz: 6F 202/21 auf Seite 49. Absatz 1.

Die Intensität an Quantität und Qualität der NS-Eingaben des Antragstellers an das Amtsgericht Mosbach nach dem familienpsychologischen Sachverständigengutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 waren den folgenden Gründen geschuldet:

- persönlich gesundheitlich: die zunehmende Verschlechterung des Gesundheitszustandes in der Behandlungshistorie des Antragstellers mit fachärztlich diskutierten OP-Optionen bei unsicherer Zukunftsperspektive seit Mai 2022

- inhaltlich bezüglich der NS-Thematik:  Laut Veröffentlichungen des Ministeriums für soziale Gleichheit leben in Israel Anfang des Jahres 2022 noch rund 160.000 Holocaust-Überlebende. Im Durchschnitt sind sie zu dem Zeitpunkt 85 Jahre alt. Der deutsche Bundespräsident Steinmeier besucht die Gedenkstätte des Nazi-Konzentrationslagers Bergen-Belsen gemeinsam mit dem israelischen Staatspräsidenten Herzog und mit Holocaust-Überlebenden am 06.09.2022. Der deutsche Bundeskanzler Scholz besucht die Gedenkstätte „Haus der Wannseekonferenz“ gemeinsam mit dem israelischen Premierminister Lapid und mit Holocaust-Überlebenden am 12.09.2022. Dies bedeutet für das in NS-Verfahren angerufene Amtsgericht Mosbach, dass im Jahr 2022 und zukünftig angesichts noch lebender NS-Verfolgter und noch lebender NS-Opfer, es ebenfalls mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch lebende NS-Täter gibt, die juristisch zur Verantwortung gezogen werden können. Dies entspricht der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass auch noch heute und künftig NS-Verbrechen von der deutschen Justiz verfolgt würden.

KOMMENTAR:
Die fachliche und sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Mosbach für die vom Antragsteller initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ergibt sich im gesamten Verfahrenscluster aus den Ursprungsverfahren 6F 211/21 und 6F 202/21, 6F 216/21 sowie in allen daraus hervorgehenden assoziierten Verfahren 6F 2/22 und 6F 9/22. Im Ursprungsverfahren 6F 211/21 und 6F 202/21 dokumentiert das Amtsgericht Mosbach in seiner eigenen Beschlussfassung vom 23.12.2021 den wahrheitswidrigen Rassismusvorwurf gegenüber dem Antragsteller unter Falschaussagen vor Gericht seitens einiger Verfahrensbeteiligter, der von anderen Verfahrensbeteiligten, d.h. den hier konkret involvierten Fachstellen (hier Jugendamt Neckar-Odenwaldkreis beim Landratsamt Mosbach und der gerichtlich bestellten Verfahrensbeiständin) unkommentiert und widerspruchlos toleriert und damit befördert wird.

KOMMENTAR:

Die vom Antragsteller beim AG MOS initiierten NS-Verfahren unter 6F 9/22 seit Sommer 2022 wurden dann wiederum selbst zum Anlass für das Amtsgerichts Mosbach, per Verfügung am 17.08.2022 unter 6F 202/21 die psychiatrische Begutachtung der Person des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach unter Einbeziehung seiner Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen sowohl aus dem gegenwärtigen Zeitraum um 2022 als auch aus dem Zeitraum vor 14 Jahren um 2008 in Auftrag zu geben.

Der perfekte Mord: Die deutsche Justiz und die NS-Vergangenheit

Nur wenig wissen wir darüber, wie deutsche Ministerien nach 1945 mit ihrer NS-Vergangenheit umgegangen sind. Dass beim Bundesjustizministerium verhängnisvolle Kontinuitäten und Vertuschungen aufzudecken waren, zeigt das Dokumentationswerk »Die Rosenburg«. Der Publizist Ralph Giordano, wirkungsmächtiger Autor des Buches »Die zweite Schuld oder von der Last, Deutscher zu sein«, ist wie kein anderer dazu berufen, diese Aufklärung zur deutschen Justizgeschichte zu kommentieren. Die Rede »Der perfekte Mord« ist eine alarmierende Anklage, die die Perfektion des NS-Justizterrors, vor allem aber die Perfektion anprangert, mit der in der bundesrepublikanischen Justiz die historische Schuld verleugnet und verdrängt worden ist, ja, wie perfekt das westdeutsche Justizwesen noch vom NS-Ungeist der Täter und Mittäter geprägt war.


1.2 Gerichtlich verfügte Beauftragung der forensischen Sachverständigen aus Kitzingen durch das Amtsgericht Mosbach bezüglich der gerichtlichen und außergerichtlichen Anti-Nazi-Aktivitäten des Antragstellers

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was SOWOHL entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022, dass heute und noch künftig NS-Verbrechen von der Justiz verfolgt würden,  ALS AUCH entgegen der Rechtsauffassung u.a. des Urteils vom 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Amtsgericht Mosbach erklärt, die vom Antragsteller initiierten Verfahren zur Aufarbeitung von NS-Unrecht und NS-Verbrechen nicht bearbeiten, sondern laut Verfügungs-Mitteilung vom 17.08.2022 unter 6F 9/22 getrennt von der Akte lediglich in einem Sonderband anlegen zu wollen.

Das AG MOS äußert sich weiterhin auch in 6F 2/22 in und nach der Verhandlung vom 22.11.22 NICHT zu den beim AG MOS erhobenen konkreten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen u.a. gegen wiederholt nicht-ordnungsgemäße Bearbeitungen von konkreten Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung § 158 StPO. Siehe dazu auch u.a. KV-RA-Eingabe vom 22.06.22 unter 6F 2/22.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. 

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel 8 auf dieser Seite.

Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu den vom Antragsteller initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren von 2004 bis 2022 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.

Siehe dazu auch:


1.3 Expertise der Forensischen Sachverständigen MA Antje C. Wieck aus Kitzingen zur Aufarbeitung von NS-Verbrechen und NS-Unrecht in der NS-Vergangenheitsbewältigung

Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT, dass die gerichtlich beauftragte familienpsychologische Forensische Sachverständige für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, eine INHALTLICHE Sachverständigen-Auseinandersetzung mit der Dokumentations-Website "nationalsozialismus-in-mosbach.de" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl durchführen solle (Siehe im Folgenden!), die diese Sachverständige Gutachterin HIER ABER AKTENKUNDIG NACHWEISBAR im anhängigen Verfahrenskomplex während ihren zwei gerichtlich bestellten Sachverständigengutachten von 2022 bis 2024 DANN ÜBERHAUPT NICHT durchführt.

UND DIES HIER EXPLIZIT AUCH NICHT bzgl. der DARIN KONKRET thematisierten nationalsozialistischen Verbrechen bis 1945 und deren juristischen, politischen und zivilgesellschaftlichen Aufarbeitungen in der NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945, insbesondere HIER auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit für Mosbach und für den Neckar-Odenwaldkreis.

Die HIER fallverantwortliche Richterin beim Amtsgericht Mosbach Marina Hess verfügt HIER unter 6F 9/22 und 6F 202/21 am 17.08.2022 EXPLIZIT bei der von ihr selbst gerichtlich beauftragten familienpsychologischen Forensischen Sachverständigen für Familienrecht MA Antje C. Wieck, Praxis für KINDER- UND JUGENDLICHENPSYCHOTHERAPIE, Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen eine Sachverständigen-Begutachtung bezüglich "der Notwendigkeit einer psychiatrischen Begutachtung" des Kindsvaters, Beschwerdeführers und Nazi-Jägers Bernd Michael Uhl "zur Beurteilung seiner Erziehungsfähigkeit" (Siehe im Folgenden!). UND DIES NACHDEM UNMITTELBAR ZUVOR das  erste gerichtlich beauftragte familienpsychologische Gutachten vom 07.04.2022 unter 6F 202/21 und 6F 9/22 sich für den perspektivischen Verbleib des damals anderthalb Jahre alten Kindes beim Kindsvater ausspricht. HIERBEI unterstellt die fallverantwortliche Mosbacher Amts-Familienrichterin Marina Hess im familienrechtlichen Zivilprozess dem Kindsvater, Beschwerdeführer und Bernd Michael Uhl eine mögliche angebliche psychische Erkrankung und eine damit einhergehende eingeschränkte Erziehungsfähigkeit auf Grund seiner konkreten Nazi-Jäger-Eingaben zu den seinerseits beim Amtsgericht Mosbach beantragten juristischen Aufarbeitungen von konkreten Tatbeteiligungen an NS-Verbrechen und NS-Unrecht 1933-1945 und deren mangelhaften juristischen Aufarbeitungen seitens der deutschen Nachkriegsjustiz seit 1945. UND DIES HIER insbesondere auch in der lokalen-regionalen Fall- und Verfahrenszuständigkeit bei NS-Verbrechen und NS-Unrecht in Mosbach und im Neckar-Odenwaldkreis sowie bezüglich dem Versagen der Mosbacher Nachkriegsjustiz seit 1945 bei deren juristischen Aufarbeitungen.

Amtsgericht Mosbach unterstellt Bernd Michael Uhl angebliche psychische Erkrankung auf Grund seiner Nazi-Jäger-Eingaben.

SIEHE DAZU AUCH:


2. NICHT-AUFARBEITUNG der eigenen institutionellen NS-Vergangenheit

Die vom AS beim AG MOS seit 03.0.2022 sowohl unter 6F 9/22 als auch unter 6F 202/21, 6F 2/22, 6F 2/23 initiierten Verfahren in NS- und Rechtsextremismus-Angelegenheiten wurden gemäß der bestehenden Rechtslagen und Rechtsauffassungen gemäß der bestehenden Zuständigkeits-Regelungen eingereicht.

Es gibt bisher keine öffentlich bekannte juristische Aufarbeitung seitens der Mosbacher Justizbehörden seit 1945 zu den direkten und beihelfenden Tatbeteiligungen in der eigenen institutionellen NS-Vergangenheit des Amtsgerichts Mosbach, d.h. weder an der NS-Euthanasie noch an den NS-Zwangssterilisierungen.


2.1 Konkrete Tatbeteiligung des AG MOS an der Nazi-(Kinder)-Euthanasie

AS- Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


2.2 Konkrete Tatbeteiligung des AG MOS an der Nazi-Zwangssterilisierung

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


2.3 Einrichtung einer jährlichen Gedenkveranstaltung für die Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft beim Amtsgericht Mosbach

AS- Anträge an das Amtsgericht Mosbach:

Siehe dazu auch:



3. NICHT-AUFARBEITUNG der NS-Massenmordverbrechen in der Region Mosbach

Es gibt bisher keine öffentlich bekannte juristische Aufarbeitung seitens der Mosbacher Justizbehörden seit 1945 zu den direkten und beihelfenden Tatbeteiligungen an Nazi-Massenmordverbrechen in Mosbach, d.h. weder an der Judenverfolgung mit dem Holocaust noch am Völkermord an den Sinti und Roma, weder an den Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern noch an der NS-Euthanasie (Siehe Kapitel 2.1.1) noch an den Verbrechen gegen die Häftlinge des KZ-Komplexes Neckarelz als Außenlager des KZ Natzweiler sowie im NS-zwangsarbeitskomplex in Mosbach - Baden.
AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


3.1 NS-Verfolgung der Sinti und Roma

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


3.2 Nazi-Judenverfolgung und Holocaust

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:

Fritz Bauer: oder Auschwitz vor Gericht Taschenbuch – 14. September 2015 >>>

Fritz Bauer zwang die Deutschen zum Hinsehen: Inmitten einer Justiz, die in der jungen Bundesrepublik noch immer von braunen Seilschaften geprägt war, setzte er den großen Frankfurter Auschwitz-Prozess durch. Er kooperierte mit dem israelischen Geheimdienst, um Adolf Eichmann vor Gericht zu bringen. Aber wer war der kämpferische Einzelgänger wirklich? Ronen Steinke erzählt das Leben eines großen Juristen und Humanisten, dessen persönliche Geschichte zum Politikum wurde.

Siehe auch:


3.3 Nazi-Massenhinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach: Hinrichtungen von polnischen Zwangsarbeitern wegen sogenannter „geschlechtsvertraulicher Beziehungen zu deutschen Frauen“: u.a. Zwei Fälle aus heutigen Neckar-Odenwald-Kreis: a) 1941 in Oberschefflenz Wladyslaw Skrzypacz b) 1942 in Hardheim Stanislaw Piaskowski:


3.4 Nazi-Massentötungen von Kindern osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 zu Nazi-Massenmordverbrechen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Hier Tatbeteiligungen am Nazi-Massenmordaktionen an Babys und Kindern, d.h. hier konkret an Kindern von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen während der Nazi-Massentötungen in Ausländerkinderpflegestätten, Entbindungsheimen und in anderen Einrichtungen:


3.5 NS-Verbrechen im KZ-und Zwangsarbeits-Komplex in Mosbach

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach zu den Tatkomplexen Versterben lassen und Ermorden von KZ-Häftlingen und Zwangsarbeitern:


3.6 NS-(Kinder)-Euthanasie in Mosbach

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach zu den Tatkomplexen Beteiligung an den Massenmordverbrechen der NS-Euthanasie:


3.7 Dienstaufsichtsbeschwerden in NS-Angelegenheiten

AS-Anträge an Amtsgericht Mosbach und Staatssanwaltschaft Mosbach:

Siehe dazu auch:



4. NICHT-BEARBEITUNGEN der beantragten Aufarbeitungen von Nationalsozialistischem Unrecht, nationalsozialistischen Verbrechen und Rechtsextremismus-Rassismus-Fremdenfeindlichkeits-Angelegenheiten


4.1 Rechtsextremistische Putschversuche gegen die staatliche Ordnung

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


4.2 Rechtsextremistische, rassistische und fremdenfeindliche  Straftaten in der BRD

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


4.3 Nazi-Justiz und Nazi-Juristen

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


4.4 Nazi Kinder- und Jugendhilfe und Nazi-Familienrechtspraxis

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 zu Nazi-Massenmordverbrechen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe: Hier Tatbeteiligungen am Nazi-Massenmordaktionen an Babys und Kindern in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, d.h. hier konkret an Kindern von osteuropäischen Zwangsarbeiterinnen in Ausländerkinderpflegestätten, Entbindungsheimen und in anderen Einrichtungen:

Anträge an das Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 zur Nazi Kinder- und Jugendhilfe und Nazi-Familienrechtspraxis:

Anträge an das Amtsgericht Mosbach zu 6F 9/22 sowie zu 6F 2/22, 6F 202/21, 6F 2/23 gegen den russischen Präsidenten Mr Vladimir Vladimirovich Putin und gegen die russische Kinderrechtskommissarin Ms Maria Alekseyevna Lvova-Belova als Ergänzung zum internationalen Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag vom 17.03.2023 wegen Übertragungen des NAZI-KINDESENTFÜHRUNGSPRINZIPS in das 21. Jahrhundert mit Deportationen und Zwangsassimilierungen von Kindern: Hier aus den besetzten ukrainischen Gebieten während des völkerrechtswidrigen Russischen Angriffskrieges seit Februar 2022:


4.5 Nazi-Euthanasie

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


4.6 NS-Zwangssterilisierung

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


4.7 NS-Verfolgung von - Vernichtung von Homosexuellen, Queeren und Transgender-Personen

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


Siehe dazu auch:


4.8 NS-Judenverfolgung und Holocaust, NS-Massenmordverbrechen

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


5. Wiedergutmachungen und Entschädigungen für Opfer und Verfolgte des NS-Terror- und Vernichtungs-Regimes

AS-Anträge an das Amtsgericht Mosbach:


Siehe dazu auch:


Die Rosenburg: Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit - eine Bestandsaufnahme

Der Band bietet eine Bestandsaufnahme der bisherigen Forschungen zur Justiz in der Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf die NS-Vergangenheit von 1949 bis Anfang der 1970er Jahre.Die Frage, wie die deutschen Ministerien und Behörden in der Nachkriegszeit mit der NS-Vergangenheit umgegangen sind, ist in jüngster Zeit ein vieldiskutiertes Thema. Dies gilt für die personellen und institutionellen Kontinuitäten und Brüche ebenso wie für die inhaltlichen Aspekte der Politik. Zahlreiche Ministerien und Behörden haben dazu Kommissionen eingesetzt, um die eigene Geschichte von unabhängigen Wissenschaftlern erforschen zu lassen. Dies gilt auch für das Bundesministerium der Justiz. Die Beiträge in diesem Band zeichnen den Weg von der NS-Justiz zur Justiz in der Nachkriegszeit nach und untersuchen dabei insbesondere die Entwicklung in der "Rosenburg", dem ersten Dienstsitz des Bundesjustizministeriums im Bonner Ortsteil Kessenich von 1950 bis 1973. Angesprochen werden nicht nur Fragen, die den Personenkreis im BMJ betreffen etwa die Kriterien und Maßstäbe bei Einstellung und Beförderungen -, sondern auch zentrale Themen der Rechtspolitik: die Verfassungsentwicklung nach 1948/49, die Gesetzgebung vom "Dritten Reich" zur Bundesrepublik, die strafrechtliche Aufarbeitung der Justizverbrechen in der Nachkriegszeit, die Anfänge der Abteilung Strafrecht im BMJ sowie Entwicklungen im Gesellschafts- und Familienrecht.


Das Bundesministerium der Justiz und die NS-Vergangenheit: Bewertungen und Perspektiven (Die Rosenburg)

In der jungen Bundesrepublik leistete im Bundesjustizministerium eine große Zahl von Beamten Dienst, die tief in das Unrechtssystem des NS-Staates verstrickt gewesen waren und in ihrer Sacharbeit Spuren hinterlassen haben. Dieser Band beleuchtet den mühsamen Entscheidungsprozess des Ministeriums, die eigene Geschichte aufzuarbeiten und stellt die signifikanten Forschungsergebnisse dar. Er verdeutlicht, dass der historische Befund eine hohe aktuelle gesellschaftliche Bedeutung hat. Aus unterschiedlichen Perspektiven – auch aus internationaler Sicht – wird der Frage nachgegangen, welche Lehren und Konsequenzen daraus zu ziehen sind. Dies gilt etwa für nationalsozialistische Denkmuster, die heute noch fortleben. Die Verantwortung der Juristen und ihre rechtsethische Ausbildung werden ebenso auf den Prüfstand gestellt wie die Rolle des Staates als Gesetzgeber. Und nicht zuletzt wird auch unsere Erinnerungskultur einer kritischen Betrachtung unterzogen.


Filbinger - eine deutsche Karriere

'Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein' – so rechtfertigte Hans Filbinger seine verhängnisvolle Tätigkeit als NS-Marinerichter und löste damit einen der größten politischen Skandale der Bundesrepublik Deutschland aus. Der politische Skandal um Hans Filbinger, den ehemaligen NS-Marinerichter und späteren Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg, liegt nun schon länger zurück. Schon die historischen Fakten, die exemplarisch eine Karriere erst im NS-Staat und dann in der Bundesrepublik Deutschland offenbarten, waren empörend genug. Filbingers Versuch einer Selbstverteidigung aber machte aus der Empörung einen handfesten Skandal, der den Ministerpräsidenten schließlich zu Fall bringen sollte. Obwohl der Fall Filbinger schon 1978 von Journalisten gut recherchiert wurde, gibt es bis heute in Buchform nur parteipolitisch motivierte Apologien, aber keine umfassende, sachliche und kritische Darstellung. Beiträge von: Otto Gritschneder, Manfred Messerschmidt, Tilmann Moser, Florian Rohdenburg, Andreas Streit, Wolfram Wette.

NS-Justiz und Rechtsbeugung: Die strafrechtliche Ahndung deutscher Justizverbrechen nach 1945 (Beiträge zur Rechtsgeschichte des 20. Jahrhunderts, Band 109)

Die strafrechtliche Ahndung des durch die Justiz im Dritten Reich begangenen Unrechts gilt als gescheitert. Obwohl im nationalsozialistischen Deutschland der "Dolch des Mörders unter der Robe des Richters verborgen" war, wurde nach dem Krieg kaum ein Vertreter der Justiz verurteilt. Dieser Umstand wurde vielfach vereinfachend mit der biografischen Belastung der nach 1945 über ihre ehemaligen Kollegen urteilenden Richter erklärt. Zu wenig Beachtung fand bisher die rechtliche Argumentation, die den Urteilen zugrunde lag und die sich vor allem auf eine aus dem Straftatbestand der Rechtsbeugung abgeleitete Privilegierung stützte. Alexander Hoeppel analysiert die Strafrechtsdogmatik der nach 1945 gefällten Urteile, zeichnet die bis zum heutigen Tage fortlaufenden Entwicklungslinien nach und bewertet sie als "strafrechtliche Selbstimmunisierung".


Freispruch für die Nazi-Justiz. Die Urteile gegen NS-Richter seit 1948. Eine Dokumentation 






Fritz Bauer und das Versagen der Justiz: Nazi-Prozesse und ihre »Tragödie«


Von der »Tragödie« der bundesdeutschen Verfahren gegen nationalsozialistische Gewaltverbrecher schreibt Fritz Bauer im März 1966 in einem Brief an seinen Freund Thomas Harlan. Bauer blickte voller Resignation und Bitterkeit insbesondere auf zwei Prozesse zurück, die vor dem Landgericht Frankfurt am Main verhandelt worden waren. Da war zum einen der Auschwitz-Prozess, mit dem Bauer gemeinhin in einem Atemzug genannt wird. Da war zum anderen das skandalöse Urteil im Verfahren gegen die beiden Mitarbeiter Adolf Eichmanns, Hermann Krumey und Otto Hunsche, die im Sommer 1944 zusammen mit dem »Spediteur des Todes« 438.000 Juden aus Ungarn nach Auschwitz deportiert hatten. Warum sprach Bauer im Rückblick auf die NS-Prozesse von ihrer »Tragödie«? Hatten die Verfahren nicht geleistet, worum es Bauer in den Prozessen gegen Nazi-Verbrecher vorrangig und erklärtermaßen ging? Heute noch stehen Angehörige des Auschwitz-Personals vor Gericht. Die späten Prozesse gegen Greise sind ein untrügliches Zeichen für das Versagen der deutschen Strafjustiz bei der rechtlichen Aufarbeitung der NS-Vergangenheit. Werner Renz legt hier Bauers Vorstellungen vom Sinn und Zweck der NS-Prozesse dar und analysiert die Vorgeschichte und Verlauf des Frankfurter Auschwitz-Prozesses (1963 1965),


Siehe dazu auch:




8. Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen - Gutachterin aus Kitzingen zu den vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren

Stellungnahme der vom Amtsgericht Mosbach gerichtlich beauftragten forensischen Sachverständigen aus Kitzingen zu den NS- und Rechtsextremismus-Verfahren des Antragstellers beim Amtsgericht Mosbach, das eben diese Gutachterin in seinen eigenen amtsgerichtlichen Verfügungen vom 17.08.2022 beauftragt, SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011 zu begutachten.

In der Verfügung des Amtsgerichts Mosbach unter 6F 9/22 vom 17.08.2022, teilt das Amtsgericht Mosbach die Rechtsauffassung mit, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, was entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 sowie entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.

Das Familiengericht-Amtsgericht Mosbach, Hauptstraße 110, 74281 Mosbach, beauftragt die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 unter 6F 202/21, die Anti-Nazi-Aktivitäten des KVs und Antragstellers in einer ergänzenden Stellungnahme gutachterlich einzuschätzen und zu bewerten. 

Dazu zählen laut Anweisungen dieser amtsgerichtlichen Verfügungen SOWOHL die seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH seine außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, im Rahmen seiner sogenannten "Nazi-Jäger"-Aktivitäten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute. Siehe dazu auch Kapitel  1 auf dieser Seite.

Während die vom Familiengericht-Amtsgericht Mosbach beauftragte forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, zunächst EINERSEITS ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten in einem Umfang von über 100 Seiten zum 07.04.2022 unter 6F 202/21 erstellt hat, entschließt sich dieselbe Gutachterin sodann, ANDERERSEITS eine ergänzende Stellungnahme von zwei ganzen DIN A4-Seiten im sachverhaltsbezogenen Kontext zur Problematik des Nationalsozialismus vor und nach 1945 und dessen Aufarbeitung bis heute, insbesondere zum Kontext der historisch nachgewiesenen Beteiligungen an NS-Massenmordverbrechen in Mosbach wie Judenverfolgung und Holocaust, NS-Verfolgung von Sinti und Roma, Nazi-Euthanasie unter 6F 202/21 zum 31.08.2022 an das Amtsgericht Mosbach zu generieren.
Die forensische Sachverständige aus Moltkestr. 2, 97318 Kitzingen, ERWÄHNT LEDIGLICH MIT EINEM WORT DEN "NATIONALSOZIALISMUS" auf Seite 2, Absatz 2 und erwähnt lediglich mit einem Satz auf Seite 2, Absatz 2, dass der Antragsteller von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach sich gegen den Nationalsozialismus wendet.

Die forensische Sachverständige aus Kitzingen hat hier die GERICHTLICH BEAUFTRAGTE EINDEUTIGE GELEGENHEIT gehabt, mit einer entsprechend beim Amtsgericht Mosbach beantragten Fristverlängerung SICH SACHLICH UND FACHLICH auch auf über 100 Seiten bezüglich der Nazi-Thematik bzw. der Nazi-Problematik vor einem deutschen BRD-Gericht EXPLIZIT ZU ÄUSSERN. Diese Gelegenheit für eine sachliche und fachliche gutachterliche Expertise zum Nationalsozialismus und nationalsozialistischen Verbrechen, deren Auswirkungen und Aufarbeitungen nach 1945, u.a. auch in Mosbach, besteht zukünftig weiterhin jederzeit für die forensische Sachverständige aus Kitzingen.

Siehe dazu auch:


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME SOWOHL zu den seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH zu seinen außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


Das Amtsgericht Mosbach BEAUFTRAGT EXPLIZIT in seiner Verfügung vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach die forensische Sachverständige aus Kitzingen, eine GUTACHTERLICHE STELLUNGNAHME zu den vom Antragsteller initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren von 2004 bis 2022 ALS TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG an das deutsche BRD-Amtsgericht Mosbach im Jahr 2022 zu erstellen.


EINERSEITS:
Mit den Verfügungen des Familiengerichts-Amtsgericht Mosbach vom 17.08.2022 unter 6F 202/21 hat die gerichtlich beauftragte forensische Sachverständige aus Kitzingen nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Chance und das gerichtliche explizite Angebot, sich sachlich und fachlich zur NS-Vergangenheitsbewältigung seit 1945 bis heute, auch zur NS-Vergangenheitsbewältigung und Nazi-Kontinuität in Mosbach und in Baden-Württemberg, AUSFÜHRLICH EXPLIZIT gutachterlich zu äußern.


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren unter diversen Themenbereichen als TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG, wie Gerichtliche NS- und Rechtsextremismusverfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH, Strafrechtliche Verfahren zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen, Zivilrechtliche Verfahren zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen, Verfahren beim Amtsgericht MOSBACH zu Neo-Nazismus und Rechtsextremismus, Spezialthema: Verfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH zur Nazi-Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Nazi-Familienrechtspraxis, Gerichtliche Verfahren beim Amtsgericht-Familiengericht MOSBACH zu NS-Unrecht und NS-Verbrechen durch örtliche Zuständigkeit unter 6F 9/22.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der seit Sommer 2022 vom Antragsteller beim Amtsgericht Mosbach initiierten NS- und Rechtsextremismus-Verfahren ALS AUCH zum Sachverhalt seiner außergerichtlichen und gerichtlichen Aufklärungs- und Aufarbeitungsbemühungen zu Nationalsozialistischem Unrecht und Nationalsozialistischen Verbrechen aus dem Zeitraum um 2008, d.h. konkret von 2004 bis 2011, TEIL DER NS-VERGANGENHEITSBEWÄLTIGUNG.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.
Siehe auch:


ANDERERSEITS:
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der nicht-ordnungsgemäßen Bearbeitungen der Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt der vom Antragsteller der NS- und Rechtsextremismus-Verfahren sodann eingereichten Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen den fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach. Und zwar u.a. wegen der zuvor der UNKORREKT DURCHGEFÜHRTEN BEARBEITUNGEN der Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass das Amtsgericht Mosbach als AMTSSEITIGE REAKTION diese Gutachterin aus Kitzingen beauftragt, in den anhängigen Sorgerechtsverfahren die psychische Gesundheit und die Erziehungsfähigkeit des Antragstellers von NS- und Rechtsextremismus-Verfahren diskreditieren zu lassen, weil dieser Antragsteller gerade zuvor Dienstaufsichtsbeschwerden und Anhörungsrügen gegen denselben fallverantwortlichen Spruchkörper beim Amtsgericht Mosbach eingereicht hat, Und zwar u.a. wegen der zuvor nicht-ordnungsgemäß durchgeführten Bearbeitungen der Eingaben des Antragstellers zur Aufklärung und Aufarbeitung von Nationalsozialistischem Unrecht und von Nationalsozialistischen Verbrechen seitens des Amtsgericht Mosbach unter 6F 9/22 entgegen der geltenden Strafprozessordnung.
Die forensische Sachverständige aus Kitzingen ÄUSSERT SICH JEDOCH EXPLIZIT NICHT in ihrer gutachterlichen ergänzenden Stellungnahme vom 31.08.2022 unter 6F 202/21 an das Amtsgericht Mosbach als ein BRD-Gericht im Jahr 2022 zum Sachverhalt, dass das Amtsgericht Mosbach in seiner Verfügung unter 6F 9/22 vom 17.08.2022 eine Rechtsauffassung mitteilt, dass es nicht Aufgabe des Gerichts sei, die NS-Vergangenheit aufzuarbeiten, die sowohl entgegen der Rechtsaufassung des baden-württembergischen Justizministeriums unter JUMRIX-E-1402-41/878/4 vom 20.06.2022 als auch entgegen der Rechtsauffassung des Urteils am 28.06.2022 beim Landgericht Neuruppin mit der Verurteilung eines 101-jährigen KZ-Wachmannes wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen steht.
UND DIES OBWOHL hier das Amtsgericht Mosbach in seinen Verfügungen vom 17.08.2022 diese Gutachterin mit der Sachverständigen-Aufklärung der NS-Vergangenheitsbewältigung am Beispiel des Antragstellers von NS-Verfahren beim Amtsgericht Mosbach EXPILZIT BEAUFTRAGT.

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